heißt Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

Für uns bedeutet das im einzelnen:
• Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
• Aufstellen und Überwachen eines Terminplanes
• Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
• Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
• Rechnungsprüfung
• Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
• Übergabe des Objektes einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Revisionspläne
• Auflisten der Gewährleistungsfristen
• Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
• Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

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